Hafen von Marker Wadden
Der Hafen der Marker Wadden ist der Ort, an dem Sie mit dem Boot bei den Marker Wadden ankommen. Es handelt sich um einen Naturhafen, in dem sowohl Privatboote als Charterschiffe anlegen können. Er bietet 26 Liegeboxen und ungefähr 12 Liegeplätze am Passantensteg, jedoch gibt es keine Einrichtungen wie zum Beispiel Wasser- und landseitige Stromversorgung. Es ist ein separater Steg für Charterschiffe und ein Löschkai für die Fähre vorhanden. Nur die Hafeninsel ist für Boote zugänglich. Die anderen Inseln sind noch im Bau und nicht zugänglich. Dies ist klar mittels einer gelben Betonnung angegeben.
Zur Reservierung eines Platzes verwenden…
Der Hafen der Marker Wadden ist der Ort, an dem Sie mit dem Boot bei den Marker Wadden ankommen. Es handelt sich um einen Naturhafen, in dem sowohl Privatboote als Charterschiffe anlegen können. Er bietet 26 Liegeboxen und ungefähr 12 Liegeplätze am Passantensteg, jedoch gibt es keine Einrichtungen wie zum Beispiel Wasser- und landseitige Stromversorgung. Es ist ein separater Steg für Charterschiffe und ein Löschkai für die Fähre vorhanden. Nur die Hafeninsel ist für Boote zugänglich. Die anderen Inseln sind noch im Bau und nicht zugänglich. Dies ist klar mittels einer gelben Betonnung angegeben.
Zur Reservierung eines Platzes verwenden Sie die Blue Water App. Die Blue Water App ist eine App für Smartphones, mit der man einen Liegeplatz in einem Hafen einfach und im Voraus reservieren und zahlen kann. Bei Buchung über die App ist Ihnen ein Liegeplatz im Hafen der Marker Wadden garantiert.
Wo liegen die Marker Wadden?
Die Hafenmündung der Marker Wadden hat die folgenden Koordinaten:
N 52o 34.745
E 5o 22.022
Wie tief ist der Hafen der Marker Wadden?
2,90 Meter
Liegegebühr für Boote im Hafen
Sportschiffern wird für die Übernachtung in einer Box eine Liegegebühr berechnet.
Liegegebühr je 24 Stunden 1,30 € pro m Bootslänge
Beispielberechnung: Für ein 10 Meter langes Boot sind 13,-€ (10 x 1,30) zu entrichten.
Mitglieder von Natuurmonumenten erhalten 50 % Nachlass auf den Gebietsbeitrag.